Im Trauerfall für Sie da:

Im Trauerfall für Sie da:

Todesfall im Wohnbereich

Was im Todesfall im Wohnbereich zu tun ist (1/4)

Totenbeschau

Wenn der Todesfall zu Hause eingetreten ist, wird vom Hausarzt oder Notarzt der Tod festgestellt. In weiterer Folge ist die Totenbeschau durch einen Arzt (Hausarzt oder Bereitschaftsarzt) durchzuführen.

Bitte verständigen Sie den Arzt unverzüglich. Denn erst nach der Totenbeschau dürfen am Leichnam Veränderungen vorgenommen werden!

Auf Ihren Wunsch hin übernehmen wir auch gerne für Sie die Verständigung eines Arztes.

Vor der Totenbeschau darf der Verstorbene laut Gesetz weder bewegt, noch ausgezogen, gereinigt oder angezogen werden. Auch eine Überführung ist nicht erlaubt.

Ausnahme:
Wenn die Lage oder der Zustand des Leichnams unzumutbar sind, kann der Arzt nach der Todesfeststellung den Transport in die nächstgelegene Aufbahrungshalle anordnen. Sollte dies der Fall sein, bitte dies vom Arzt schriftlich vermerken lassen. Dann werden wir den Transport gerne unverzüglich veranlassen. Die Bereitung (Reinigung, Ankleiden etc.) ist erst nach der Totenbeschau in der Aufbahrungshalle möglich.

Wir sind für Sie da

Der Tod eines nahestehenden Menschen versetzt die allermeisten von uns in den Ausnahmezustand. Doch gerade in den ersten Tagen der Trauer ist so vieles zu organisieren.

In dieser schweren Zeit stehen wir Ihnen mit all unserer Erfahrung, Einfühlungsvermögen, Rat und Tat zur Seite. Melden Sie sich bei Tag oder Nacht unter:

Bereitschaftsarzt
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Urlaub/Abwesenheit

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